Dr. med.
MICHAEL MEINCK
Facharzt für HNO-Heilkunde
Evolutionsgeschichtlich entwickelte sich der Hörsinn, um uns Gefahren frühzeitig wahrnehmen zu lassen – er war somit überlebenswichtig. Das Hören ist darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung für die Kommunikation. Eine Hörstörung kann die Teilnahme am gesellschaftlichen oder beruflichen Leben deutlich erschweren.
Da der Hörsinn auch im Schlaf nicht einfach „ausgeschaltet“ wird, leistet unser Gehör rund um die Uhr Schwerstarbeit.
Leider lassen sich bei immer mehr Menschen Hörverluste feststellen. Schon bei jungen Erwachsenen um die zwanzig schwindet teilweise das Hörvermögen. Schuld ist in der jüngeren Altersklasse vor allem der gestiegene Freizeitlärm, z. B. durch Discotheken, Pop-Konzerte und MP3-Player.
Hörverluste entstehen meist schleichend und bleiben oft unbemerkt. Die Betroffenen gehen daher lange Zeit nicht zum Arzt. Dabei ist eine rechtzeitige Behandlung äußerst wichtig. Durch regelmäßige Hörprüfungen können Hörminderungen frühzeitig erkannt und die Versorgung der betroffenen Patienten verbessert werden.
Wer sich frühzeitig um sein Hörvermögen kümmert, kann Folgeerkrankungen oder einer beschleunigten Verschlechterung des Gehörs entgegenwirken.
Bei der Trommelfellmikroskopie wird das Trommelfell sorgfältig durch ein spezielles Mikroskop untersucht. Dadurch können Veränderungen oder Verletzungen festgestellt werden.
Durch die Tonaudiometrie kann die individuelle Hörschwelle eines Patienten ermittelt werden. Dabei werden dem Patienten Töne verschiedener Frequenzen vorgespielt. Die Lautstärke wird schrittweise erhöht, bis der Patient den Ton wahrnehmen kann. Die Ergebnisse werden in einem Audiogramm aufgezeichnet.
Bei der Sprachaudiometrie werden dem Patienten Zahlen und Testwörter vorgespielt, die er wiederholen muss. Auch hier wird die Lautstärke stufenweise erhöht. So kann der Arzt erkennen, ob bestimmte Schallempfindungsstörungen bestehen.
Die Impedanzmessung ermöglicht die Untersuchung der Schwingungsfähigkeit des Trommelfells und die Reflexe der Mittelohrmuskeln (Stapediusreflexe).
Bei diesem Verfahren werden die Haarzellen im Innenohr beurteilt. Dazu wird Ihnen eine kleine Sonde in das Ohr gehalten. Das Gerät sendet einen Ton aus und misst das Echo (otoakustische Emissionen). Wird ein Rückgeräusch registriert, kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass keine Hörfehler vorliegen.
Zur Vorbeugung von Hörschäden sollten Sie eine akustische Reizüberflutung sowie für das Ohr traumatische Erlebnisse vermeiden.
© Dr. med. Michael Meinck